Leistungen
Die Logopädie befasst sich mit den folgenden vier Behandlungsbereichen: Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken. Hierbei können ganz verschiedene Störungsbilder auftreten, die in ihrer Art und Weise, ihrem Schweregrad und dem damit einhergehenden Leidensdruck ganz individuell variieren. Treten diese in Kombination auf, sprich mehrere Bereiche sind gleichzeitig betroffen, so handelt es sich um komplexe Störungen. Die Ursachen können angeboren (z.B. Syndrome; Behinderungen) oder erworben (z.B. Schlaganfall; Hörstörungen), durch Umweltfaktoren bedingt, organisch oder funktionell sein. Womöglich ist die Verarbeitung, Organisation oder der Abruf sprachlicher Informationen gestört, die zudem durch verschiedene äußere Faktoren beeinflusst werden. Somit spielt das Umfeld bzw. die psychosoziale Situation der Betroffenen ebenfalls eine wichtige Rolle. Eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit geht oftmals mit Leidensdruck einher, da die Folgen einer unbehandelter Störungen für Betroffene sehr belastend sein können. Ausgrenzung in Kindergarten und Schule, Probleme im (späteren) Berufsleben bis hin zu Berufsunfähigkeit oder generelle Einschränkungen im alltäglichen Leben sind mögliche Folgen einer sprachlichen Beeinträchtigung. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl an wissenschaftlich fundierten Behandlungsmöglichkeiten und Therapiekonzepten, um die jeweiligen Symptome und Ursachen zu behandeln.
Kinder und Jugendliche
Unten werden die verschiedenen Störungsbilder aufgeführt, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten können. Gerade bei Kindern empfiehlt sich stets eine ganzheitliche Betrachtung, da beispielsweise die Aufmerksamkeit, Konzentration und Fein- und Grobmotorik wichtige Teilbereiche der kindlichen Entwicklung sind. Diese können somit in der Therapie parallel verbessert und gestärkt werden.
- Sprachentwicklungsstörungen
- Aussprachestörungen
- Myofunktionelle Störungen
- Auditive Verarbeitungs- u. Wahrnehmungsstörungen
- Verbale Entwicklungsdyspraxie / Sprechapraxie
- Kindliche Stimmstörungen
- Rhinophonie (Näseln)
- Stottern
- Poltern
- Mutismus
- Sprachliche Beeinträchtigung bei Behinderung
- Sprachliche Beeinträchtigung bei Hörstörungen
Erwachsene
In der Erwachsenentherapie gilt es, unseren Patient:innen eine möglichst alltagsorientierte Behandlung zu bieten. Somit können Symptome schnell gelindert und Beschwerden gezielt verbessert werden. Daher arbeiten wir immer gemeinsam mit unseren Patient:innen am übergeordneten Ziel und allen nötigen Zwischenzielen auf dem Weg dorthin.
Hausbesuche sind nach Absprache in Mainz und im Raum Ginsheim-Gustavsburg möglich.
- Aphasie
- Dysarthrie
- Sprechapraxie
- Stimmstörungen
- Schluckstörungen
- Stottern
- Poltern
- Myofunktionelle Störungen
- Aussprachestörungen
- Rhinophonie (Näseln)
- Sprachliche Beeinträchtigung bei Behinderung
- Sprachliche Beeinträchtigung bei Hörstörungen
Rezept und Kosten
Zunächst stellt der behandelnde Arzt oder die Ärztin logopädischen Behandlungsbedarf fest. Das sind in der Regel Kinderärztinnen, Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen (HNO), Kieferorthopäd:innen, Zahnärztinnen, Pädaudiolog:innen, Neurolog:innen und weitere. Manchmal weisen auch Erziehende auf sprachliche Auffälligkeiten hin, die sie bei Ihrem Kind beobachtet haben. Womöglich sind Sie auch unsicher, ob bei Ihnen oder Ihrem Kind Therapiebedarf besteht? Wir geben gerne einmalig eine fachliche Einschätzung, ob und wie dringend Behandlungsbedarf besteht. Auch hierfür wird ein Rezept benötigt. Rezepte umfassen in der Regel 10 Therapieeinheiten, in den meisten Fällen werden 45 Minuten verordnet. Es gibt auch Verordnungen, bei denen sich eine Therapieeinheit auf 30 oder 60 Minuten beläuft.
1. Behandlungsbedarf
Der Arzt / die Ärztin stellt bei einer Untersuchung Behandlungsbedarf bei Ihnen / Ihrem Kind / Angehörigen fest und ist bereit, eine sogenannte Heilmittelverordnung, sprich ein Rezept für die Logopädie, auszustellen.
2. Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und lassen sich auf unsere Warteliste setzen.
Übrigens: über unser Online-Kontaktformular können Sie sich ganz bequem und automatisch auf unsere Warteliste setzen lassen.
3. Rezept abholen
Sobald ein passender Termin gefunden und fest vereinbart wurde, holen Sie das Rezept in Ihrer Arztpraxis ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Rezept für die Logopädie maximal 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist.
4. Erstgespräch
Mit dem ausgestellten Rezept und Ihrer Versichertenkarte erscheinen Sie zum vereinbarten ersten Termin. Patient:innen unter 18 Jahre müssen zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person zum Ersttermin erscheinen.
Gesetzlich versicherte Personen (GKV)
Patient:innen unter 18 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Rezepts für die Logopädie zu 100%.
Patient:innen über 18 Jahre
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Rezepts für die Logopädie zu 90%, die restlichen 10% müssen laut Gesetz als Eigenanteil selbst gezahlt werden. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind weitere 10€ Rezeptgebühr.
Diesen Betrag aus 10% Eigenanteil + 10€ Rezeptgebühr zahlen Sie direkt an uns, die weitere Abwicklung mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Es gibt in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen (bspw. bei chronischer Krankheit). Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse für genauere Informationen.
Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind versicherte Personen der:
• Gemeindeunfallversicherungen
• Berufsgenossenschaft
• Freien Arzt- und Medizinkasse
• Postbeamtenkrankenkasse (A-Mitglieder:innen)
• Freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesgrenzschutz)
• i.d.R. Heimbewohner
Privat versicherte Personen (PKV)
Rezept
Auch Privatpatient:innen benötigen von dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin ein ausgestelltes Rezept, da die Logopädie ein verschreibungspflichtiges Heilmittel ist.
Kosten
Da es im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Personen zwischen privat versicherten Personen und Logopäd:innen keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung gibt, legt jede logopädische Praxis die Höhe der Vergütung im Rahmen eines individuellen Behandlungsvertrages selbst fest. Die Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) findet bei Logopäd:innen ebenfalls keine Anwendung. Bei Ärzten und Ärztinnen wurde eine Verfahrensweise festgelegt, die auch von Heilmittelerbringenden zur Preisgestaltung übernommen werden kann. Diese besagt, dass für passive Anwendungen der 1,8-fache GOÄ-Satz und für aktive Behandlungen der 2,3-fache GOÄ-Satz berechnet werden kann. Diese Tarife können somit als Orientierungsgröße betrachtet werden. Der Satz unserer logopädischen Praxis liegt derzeit bei 1,4.
Kostenübernahme
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse, inwiefern und ob die Kosten für das jeweilige Rezept bzw. für die logopädische Therapie übernommen werden. Der Vertrag, den Sie mit Ihrer privaten Kasse abgeschlossen haben, bestimmt die Höhe einer potentiellen Erstattungsleistung durch die Privatkasse. Der in unserer Praxis festgelegte Vergütungssatz für Privatpatient:innen ändert sich hierbei jedoch nicht. Gerne können Sie vor Beginn einer Therapie unsere Vergütungsvereinbarung erhalten, um diese von ihrer jeweiligen Krankenkasse in Bezug auf Erstattungsleistungen prüfen zu lassen.